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Bereiche Rechtsgebiete Architektenrecht  



Einen weiteren – eng mit dem privaten Baurecht verbundenen – Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Architekten- und Planungsrecht.

Praktisch im Rahmen jedes Bauvorhabens spielen auch Fragen des Architekten- und Planungsrechtes eine Rolle. Auch in diesem Bereich ist es dringend zu empfehlen, bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen juristischen Rat einzuholen. Insbesondere ist es erforderlich, die Bau- und Architektenverträge in zahlreichen Punkten inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Auch seitens des Architekten sind während der Abwicklung eines Bauvorhabens im Rahmen der Bauleitung zahlreiche Formalien zu beachten. Für den Architekten ist fundierte juristische Begleitung während der Bauphase insbesondere deshalb besonders wichtig, weil er häufig als Bindeglied zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber fungiert und so Gefahr läuft, "zwischen den Stühlen zu sitzen". Auch in diesem Bereich bieten wir daher Schulungen an, um sicherzustellen, dass diejenigen Mitarbeiter welche vor Ort mit der Bauleitung befasst sind, über das nötige juristische Handwerkszeug verfügen. 

Neben der Vertragsgestaltung und projektbegleitenden Beratung steht auch hier die kompetente Vertretung unserer Mandanten in Rechtsstreitigkeiten.

 


Die Tätigkeitsbereiche

Privates Baurecht
Architektenrecht
AGB-Recht
Mediation
 
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