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Bereiche Rechtsgebiete AGB-Recht  




Wir verfügen ferner über breite Erfahrung in der Erstellung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. 

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielt insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine erhebliche Rolle. So stellen AGB ein einfaches und effektives Mittel dar, eine möglicherweise nachteilige Rechtslage zugunsten des AGB - Verwenders abzuändern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die in AGB vorgenommenen Änderungen der gesetzlichen Regelung zulässig sind. Zur Zulässigkeit von AGB hat sich über Jahrzehnte eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, welche ständigen Veränderungen unterliegt. 

Insbesondere nach der zum 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform, welche umfassende Änderungen der schuldrechtlichen Regelungen des BGB zur Folge hatte, ist die Anpassung und Überarbeitung von vor diesem Zeitpunkt erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dringend erforderlich geworden, da durch die Schuldrechtsreform ein Großteil der bis dahin üblichen und zulässigen AGB-Klauseln unwirksam geworden ist.

Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überarbeitung der von unseren Mandanten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Die Tätigkeitsbereiche

Privates Baurecht
Architektenrecht
AGB-Recht
Mediation
 
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