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Bereiche Rechtsgebiete Privates Baurecht  



Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des privaten Baurechts von der Phase der Vertragsverhandlung bis zur Vertretung unserer Mandanten in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

Aufgrund der meist erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung von Bauverträgen ist es unverzichtbar, bereits in der Phase der Vertragsverhandlung qualifizierten juristischen Rat einzuholen, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und für den Fall späterer Rechtsstreitigkeiten bestmöglich abgesichert zu sein. Wir stellen durch qualifizierte Beratung sicher, dass der Bauvertrag eine solide und rechtssichere Grundlage für die Durchführung des Bauvorhabens darstellt und die Interessen unserer Mandanten optimal gewahrt werden.

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten auch nach Abschluss des Bauvertrages durch praxisnahe Beratung während der gesamten Bauphase zu begleiten und so zu einem reibungslosen Bauablauf beizutragen. Hinzukommt, dass sowohl auf Auftragnehmer- als auch auf Auftraggeberseite bereits in dieser Phase zahlreiche Formalien zu beachten sind, um im Falle eines etwaigen Rechtsstreits bestmöglich abgesichert zu sein. In diesem Zusammenhang bieten wir auch die Schulung von auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern unserer Mandanten (Bauleitern, etc.) an, um diesen das notwendige Wissen für eine rechtssichere Abwicklung des Bauvorhabens zu vermitteln.


Sollte es während oder nach Abschluss eines Bauvorhabens zu Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern kommen, vertreten wir selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht.


Die Tätigkeitsbereiche

Privates Baurecht
Architektenrecht
AGB-Recht
Mediation
 
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